Jetzt ist es amtlich! Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal hat ab Montag (19.04.2021) ihre Gültigkeit und beinhaltet unter anderem die Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Die neue Allgemeinverfügung wurde im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) angeordnet. Neben der Ausgangssperre, die nur bei gewichtigen Gründen Außnahmen bietet, gibt es weitere Kontaktbeschränkungen (Treffen nur noch mit einer weiteren Person), Maskenpflicht in der Öffentlichkeit (in den Innenstädten Barmen und Elberfeld sowie auf den Straßen Wall und Neumarkt), die Untersagung von außerschulischen Bildungsangeboten an Musikschulen, Einschränkungen für Sport, Sportstätten und Spielplätze (u.a. dürfen letztere nicht mehr ab 18:30 Uhr betreten werden), weitere Beschränkungen der Anzahl von Kunden im Einzelhandel und Dienstleistungseinrichtungen, die Öffnung von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzen ist untersagt, Schließung von Kultureinrichtungen, Gedenkstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten und körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Die Stadt appeliert zudem dringend an die Eltern, die Angebote der Kintertagesbetreuung nicht zu nutzen. Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Bis auf die Abschlussklassen bleibt es beim Distanzunterricht. Bei Verstößen wird mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro gedroht. Die neue Allgemeinverfügung hat vom 19.04.2021 bis 26.04.2021 ihre Gültigkeit. Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit einer Klage angegriffen wird.
Anbei die komplette neue Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal als PDF-Datei zum Herunterladen und Nachlesen:
Ausgangssperre erst ab 22 Uhr – Schulschließungen ab Inzidenz von 165
[..] Union und SPD im Bundestag haben sich nach Informationen von WELT auf Änderungen des geplanten Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Demnach sollen Ausgangsbeschränkungen künftig von 22 Uhr bis 5 Uhr in Regionen gelten, in denen der Inzidenzwert 100 drei Tage in Folge überschritten wird. Von 22 bis 24 Uhr soll es weiterhin möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen.