Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bedauert das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Fußball und wird die Begründung nunmehr im Hinblick auf seine Zuständigkeit für die 3. Liga und die Amateurspielklassen sowie die Länderspiele und die Spiele im DFB-Pokal, insbesondere mit Beteiligung von Amateurvereinen prüfen. ... Weiterlesen bei DFB.de