Thema: "WSV-Fanshop: Kein Versand mehr ins EU-Ausland wie Niederlande, Österreich oder Dänemark ab dem 12.08.2026" [ Seite 1 ]
Wuppertaler SV Fanshop: „Ab dem 12. August 2026 versenden wir aus unserem Fanshop nicht mehr in EU-Länder außerhalb Deutschlands. Hintergrund ist eine neue EU-Verpackungsverordnung, deren Auflagen für einen Verein unserer Größe wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Versand innerhalb Deutschlands sowie in die Schweiz, nach Großbritannien und in die USA bleibt möglich.
Zum 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Sie verpflichtet Händler, die in andere EU-Länder verschicken, sich künftig in jedem einzelnen Zielland zu registrieren und dort einen kostenpflichtigen Bevollmächtigten zu benennen.
Dieser Aufwand ist für einen Fanshop wie unseren wirtschaftlich nicht darstellbar. Deshalb stellen wir den Versand in EU-Länder außerhalb Deutschlands ein.
Was sich ändert:
Deutschland: Versand läuft unverändert weiter.
Schweiz, Großbritannien, USA: Versand bleibt möglich – diese Länder sind von der Regelung nicht betroffen.
EU-Länder wie Niederlande, Österreich oder Dänemark: ab dem 12. August kein Versand mehr.
Das ärgert uns selbst — wir würden dir deine WSV-Artikel gerne weiterhin überallhin schicken. Aber der Aufwand, den diese Regelung einem Verein unserer Größe aufbürdet, steht in keinem Verhältnis.
Du wohnst im EU-Ausland und willst trotzdem nicht auf dein Rot-Blau verzichten? Du kannst deine Bestellung an eine Lieferadresse in Deutschland schicken lassen – zu Freunden oder Familie – oder sie am Spieltag direkt bei uns im Stadion abholen.“
Die EU ist ja so super

Gerne mehr
"Hersteller müssen sich in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte
erstmals bereitstellen oder auspacken (ohne Endabnehmer zu sein), in ein nationales Herstellerregister eintragen. (Art. 44 Abs. 2 VO (EU) 2025/40)
Hersteller ohne Niederlassung im jeweiligen Mitgliedstaat müssen dort einen Bevollmächtigten für
die EPR benennen. (Art. 44 Abs. 3, Art. 45 Abs. 3 VO (EU) 2025/40)"
Das betrifft einfach jeden kleinen Onlineshop, der EU-weit verschickt/verkauft. Einzelpersonen oder kleine Unternehmen können doch niemals in jedem Land jemanden beauftragen oder sich darum kümmern, sich dort irgendwo eintragen zu lassen. Komplett geisteskrank diese Bürokratie.
Johnabruzzi hat folgendes geschrieben:

"Hersteller müssen sich in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte
erstmals bereitstellen oder auspacken (ohne Endabnehmer zu sein), in ein nationales Herstellerregister eintragen. (Art. 44 Abs. 2 VO (EU) 2025/40)
Hersteller ohne Niederlassung im jeweiligen Mitgliedstaat müssen dort einen Bevollmächtigten für
die EPR benennen. (Art. 44 Abs. 3, Art. 45 Abs. 3 VO (EU) 2025/40)"
Das betrifft einfach jeden kleinen Onlineshop, der EU-weit verschickt/verkauft. Einzelpersonen oder kleine Unternehmen können doch niemals in jedem Land jemanden beauftragen oder sich darum kümmern, sich dort irgendwo eintragen zu lassen. Komplett geisteskrank diese Bürokratie.
RICHTIG!
Wir haben bei uns in der Firma auch mit diesem Blödsinn zu tun. Gefühlt ist da niemand drauf vorbereitet.
Dann schick ich es an einen Freund in Deutschland und der schickt mir das nach Holland oder Dänemark, usw.
Man muss es geschickt anstellen.
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