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Thema: "Rassistische Beleidigung im Regionalzug - Bundespolizei sucht Geschädigten" [ Seite 1 ]
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Toggle   Kein neuer Beitrag Tobi , 19.05.2025, 11:51 Beitrag #1   
Am Samstagnachmittag (17. Mai) soll ein 45-jähriger Anhänger des Fußballvereins Wuppertaler SV einen Reisenden in der Eurobahn rassistisch beleidigt haben.

Der Zug befand sich auf der Fahrt von Gütersloh nach Hamm, als zwei Reisende Zeugen des Vorfalls wurden. Nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Hamm gaben sie gegenüber den alarmierten Einsatzkräften der Bundespolizei an, dass ein Reisender mit Migrationshintergrund von dem 45-Jährigen mehrfach rassistisch beleidigt wurde. Den Geschädigten hätten sie allerdings aus den Augen verloren.

Der Wuppertaler und sein Begleiter widersprachen den Vorwürfen.

Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Sicherung der Videoaufnahmen aus dem Zug beantragt.

In diesem Zusammenhang wird der bis dato unbekannt Geschädigte gebeten, sich mit der Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 oder unter 0251 974370 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin / Bundespolizeiinspektion Münster


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Toggle   Kein neuer Beitrag Nemo , 19.05.2025, 13:27 Beitrag #2   
Erschreckender Vorfall.



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Toggle   Kein neuer Beitrag Ölberg 63 , 19.05.2025, 13:50 Beitrag #3   
Ein Fall für den Verfassungsschutz !!


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Toggle   Kein neuer Beitrag Johnabruzzi , 19.05.2025, 13:55 Beitrag #4   
"Die Beleidigung (gemäß § 185 StGB) ist ein sogenanntes Antragsdelikt, das bedeutet, dass die Strafverfolgung nur auf Antrag des Geschädigten oder seines gesetzlichen Vertreters erfolgt. Stellt das Opfer keinen Strafantrag, kann die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen einleiten. "

Warum wird dann ermittelt? :-O


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Toggle   Kein neuer Beitrag Talsperre , 19.05.2025, 15:03 Beitrag #5   
Meistens wird bei Beleidigung gar nicht erst von der Staatsanwaltschaft ermittelt, sondern es wird auf den Privatklageweg verwiesen, mit geringer Aussicht auf Erfolg.
Außer bei Beleidung gegen Amtsträger wie z. Bsp. Polizisten. Da wird eigentlich immer ein Strafverfahren eingeleitet. :roll:



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Toggle   Kein neuer Beitrag Ronsdorfer WSVer , 19.05.2025, 15:30 Beitrag #6   
Und in dem Fall ist es blöd, dass der angeblich Beleidigte scheinbar gar keine Anzeige erstellt hat... :D


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Toggle   Kein neuer Beitrag roswitaros , 19.05.2025, 19:23 Beitrag #7   
Ob die Reisenden auch die Staatsmacht gerufen hätten wenn 2 mit Migrationshintergrund einen Deutschen beleidigt hätten?


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Toggle   Kein neuer Beitrag Tobi , 19.05.2025, 19:39 Beitrag #8   

Johnabruzzi hat folgendes geschrieben:+/-

Bei rassistischen Beleidigungen verhält es sich anders und fällt unter § 130 Volksverhetzung. Hier wird auch ohne Strafantrag des Geschädigten von Amtswegen her ermittelt (Stichwort: Offizialdelikt).


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Toggle   Kein neuer Beitrag Nemo , 19.05.2025, 22:41 Beitrag #9   
Krank.



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Toggle   Kein neuer Beitrag Austin Haddock , 20.05.2025, 00:38 Beitrag #10   

Tobi hat folgendes geschrieben:+/-

Und m.W. ist die Polizei in solch einem Fall dann auch verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten, wenn sie hinzugezogen wird (wie auch bei Körperverletzung o.ä.), auch wenn der Geschädigte dies gar nicht getan hat.

Zur Sache bleibt nur zu sagen: Wieder einmal weiß man nix, sofern man bei der Situation nicht selbst dabei war...


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