darknesshope hat folgendes geschrieben:

Sogar Punkt 12 Nr. 1 haben die einfach verändert. Die 8 Wochenfrist ist gestrichen worden.
Habe eine Satzung von 2018:
§ 12 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschließende Organ des Vereins. Sie entscheidet
insbesondere über Aufgaben und Ziele des Vereins. Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird sie
im Bedarfsfalle vom Vorstand einberufen. Der Termin für die Mitgliederversammlung ist
spätestens acht Wochen vorher in der örtlichen Presse und auf der Internetseite des Vereins
bekanntzugeben. Eine Einladung erfolgt vier Wochen vor dem Termin der
Mitgliederversammlung durch vereinsübliche Publikationen (u.a. Internetseite, Mailing, Aushang
Stadion und Hallen, Stadionzeitung). Ein Bedarfsfall liegt in aller Regel dann vor, wenn Fragen
und Probleme von grundsätzlicher Bedeutung der dringenden Beratung auf breitester
Mitgliederebene bedürfen.
Die aktuelle von der Webseite (Stand 2025):
§ 12 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschließende Organ des Vereins. Sie
entscheidet insbesondere über Aufgaben und Ziele des Vereins. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, wird sie im Bedarfsfalle vom Vorstand mindestens vier Wochen vor
dem Termin durch Verwendung einer großen regionalen Tageszeitung, der
Vereinszeitung oder durch ein persönliches Anschreiben unter Bekanntgabe der
Tagesordnung einberufen. Ein Bedarfsfall liegt in aller Regel dann vor, wenn Fragen und
Probleme von grundsätzlicher Bedeutung der dringenden Beratung auf breitester
Mitgliederebene bedürfen.
Ich bin kein Mitglied mehr und kann nicht sagen, ob es in der Zwischenzeit mal durch die Versammlung geändert worden ist.. aber geändert wurde auf jeden Fall was.