WSW ÖPNV-Info: "Aufgrund der Witterungslage kommt es im ganzen Betriebsgebiet zu einigen Verspätungen und Ausfällen."
Zusätzliche Hinweise: "Im ÖPNV gilt Maskenpflicht. Wir bitten deshalb alle Fahrgäste einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso an Haltestellen und in den Schwebebahnstationen.
Die Schwebebahn pausiert unter der Woche und fährt nur noch an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen. Für Fahrten an Werktagen nutzen Sie bitte den SchwebebahnExpress. Die Ersatzhaltestellen sind ausgeschildert und am SchwebebahnExpress-Symbol zu erkennen.
Die WSW haben in Abstimmung mit der Stadt das NachtExpress-Angebot ausgesetzt. Davon betroffen sind auch die Nachtfahrten der Linien 602 nach Sprockhövel und 649 in Velbert.
Alle WSW KundenCenter sind vorübergehend geschlossen. Auf Grund der bundesweiten Corona-Präventionsmaßnahmen steht unser persönlicher Service nicht zur Verfügung. Online und telefonisch beraten wir Sie gerne!
Der Ticketverkauf ist in allen Bussen möglich. Nutzen Sie auch unsere Ticketautomaten und die App WSW move zum Ticketerwerb"
Mit einer Rede komplett in Versform ist dem SPD-Abgeordneten Helge Lindh im Bundestag ein ungewöhnlicher Auftritt gelungen. Der nordrhein-westfälische Sozialdemokrat wandte sich damit am Donnerstagabend gegen zwei Anträge der AfD-Fraktion zur Bewahrung und Förderung der deutschen Sprache.
Phase 2 der Corona-Impfungen startet am 1. Februar
Alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler, die Ende Januar ihr 80. Lebensjahr vollendet haben, erhalten in der kommenden Woche ein durch die Stadt versandtes Info-Schreiben von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Darin steht, wie sie sich ab 25. Januar zur Corona-Schutzimpfung anmelden können.
Übersicht zum Ablauf der COVID 19-Impfungen Phase 1
Die Impfungen haben am 27.12.2020 mit mobilen Impfteams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Diese erste Phase wird zum Ende des Monats Januar abgeschlossen. In Wuppertal haben aktuell rund 5.850 Bewohner*innen und Beschäftigte der Einrichtungen ihre erste Impfung erhalten, die (Stand heute) 21 Tage später wiederholt werden muss, um den vollen Impfschutz zu entfalten. Rund 70 Prozent der Bewohner*innen und des Personals haben sich impfen lassen. Bis Ende Januar erhält Wuppertal nur noch die restlichen Impfdosen zum Abschluss der Impfungen in den Einrichtungen und die Impfdosen für Krankenhausbeschäftigte, die COVID 19-Patienten behandeln und versorgen, nicht, wie noch in der vergangenen Woche vom Land angekündigt, fortlaufend 1.600 Impfdosen je Woche. Grund für diesen Strategiewechsel ist, dass andere Kommunen und Kreise bei den Impfungen in den Einrichtungen noch längst nicht so weit sind wie Wuppertal. Diese haben nun zunächst Vorrang, damit die Phase 1 landesweit einheitlich abgeschlossen und die Phase 2 am 1. Februar einheitlich begonnen werden kann.
Phase 2
Die Phase 2 beginnt am 1. Februar 2021. Impfberechtigt sind nun alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Stichtag das 80. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitarbeiter der Rettungsdienste und ambulanter Pflegedienste. Geimpft wird im Impfzentrum am Freudenberg, das am 1. Februar in Betrieb geht.
In NRW sollen ab Februar 80.000 Impfdosen je Woche zur Verfügung stehen; das wären für Wuppertal 1.600 Dosen je Woche.
Die impfberechtigte Gruppe 80+ erhält in der dritten Kalenderwoche ein durch die Stadt versandtes Schreiben von NRW-Gesundheitsminister Laumann mit Informationen zur Terminvereinbarung. Termine sollen ab dem 25. Januar telefonisch oder via Online-Anmeldung vereinbart werden können. Nach der Anmeldung erhalten die Impfberechtigten ein weiteres Anschreiben mit allen notwendigen Informationen und Unterlagen zum Impftermin. Eine Impfung ohne Termin ist ausgeschlossen. Wer das Impfzentrum nicht aufsuchen kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch seinen Hausarzt zuhause geimpft. Ein dazu in der Handhabung geeigneter Impfstoff steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
In Wuppertal gehören rund 25.000 Personen zur Impfgruppe 80+. Parallel erfolgt die Impfung des Krankenhauspersonals in den Krankenhäusern sowie der Rettungsdienste und der Beschäftigten von Ambulanten Pflegediensten, ebenfalls im Impfzentrum.
Erreichbarkeit des Impfzentrums
Das Impfzentrum verfügt über zahlreiche Parkplätze und eine ÖPNV-Anbindung, die bei Bedarf kurzfristig intensiviert werden kann. Von Angeboten ehrenamtlicher oder professioneller Fahrdienste für unterstützungsbedürftige Menschen, die das Impfzentrum nicht alleine aufsuchen können, rät die Stadt aufgrund des Infektions- und Transportrisikos für diese Gruppe eher ab. Diese Personen sollen vorrangig zuhause geimpft werden, sobald ein passender Impfstoff zugelassen ist.
Definition des impfberechtigten Personenkreises
Die Definition der impfberechtigten Personen und die Reihenfolge der Impfungen ist per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verbindlich und abschließend festgelegt. Sie fußt auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI). Abweichungen von dieser gesetzlichen Vorgabe sind ausgeschlossen. Entsprechende Anfragen sind zwingend abzulehnen. Der Erlass gebietet zudem eine enge Auslegung, wer zu den definierten Personengruppen zu zählen ist, da der zur Verfügung stehende Impfstoff limitiert ist.
Phase 3 und 4
Die Phase 3 umfasst alle über 70-jährigen, Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, organtransplantierte Personen, enge Kontaktpersonen von Schwangeren und weitere Gruppen mit hohem Expositionsrisiko, Polizei und Ordnungskräfte in Einsätzen mit hohem Infektionsrisiko.
Phase 4 umfasst alle über 60-jährigen, Personen mit definierten Vorerkrankungen, weitere Beschäftigte medizinischer Einrichtungen, relevante Positionen in Verfassungsorganen und Verwaltungen, kritische Infrastruktur (Lebensmitteleinzelhandel, öffentliche Versorgung, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz, Apotheken und Pharma-Unternehmen, öffentliche Ver- und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Menschen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen.
Weiteres Vorgehen
Bei zunehmender, aber weiterhin begrenzter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der STIKO definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden, bis genügend Impfstoff für flächendeckende Impfungen durch die niedergelassenen Ärzte zur Verfügung steht. Die STIKO-Empfehlung setzt sich aus der allgemeinen Impfempfehlung und einer Empfehlung zur Priorisierung zusammen. Die Priorisierungsempfehlung hat nur solange Gültigkeit, bis genügend Impfstoff verfügbar ist. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können.
Weil die weitere Entwicklung bei der Zulassung und den Produktionskapazitäten der Impfstoffe nicht abzusehen ist, können Termine noch nicht genannt werden.
Nach Hinweisen aus Wuppertal: Land erweitert die Quarantäne-Verordnung
Bereits im vergangenen Jahr hat das Land NRW eine Quarantäne-Verordnung erlassen. Danach muss jeder, der sich anlassbezogen, also aufgrund von Symptomen oder als enge Kontaktperson einer infizierten Person, einem PCR-Test unterzieht, bis zum Vorliegen eines (negativen) Ergebnisses zuhause in Quarantäne bleiben.
Dies gilt natürlich erst recht bei einem positiven Befund. In all diesen Fällen bedarf es nicht mehr der förmlichen Quarantäneverfügung durch das Gesundheitsamt. Die Quarantäne gilt automatisch sofort als verfügt.
Eine vergleichbare Regelung für die inzwischen ebenfalls häufig eingesetzten Antigen-Schnelltests gab es bisher noch nicht – selbst dann nicht, wenn dieser positiv ausgefallen war.
Gewinn für den Infektionsschutz „Wir fanden diesen Widerspruch im Sinne des Infektionsschutzes fatal“, erklärt Gesundheitsdezernent Stefan Kühn. „Denn damit konnten Menschen mit positivem Antigen-Schnelltest erst einmal weiter ganz legal in der Stadt unterwegs sein, obwohl sie mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich infiziert waren. Also sind wir auf das Land zugegangen und haben dringend eine Änderung der Quarantäneschutzverordnung angeregt.“
Dem Anliegen aus Wuppertal ist das Land mit der aktuellen Neufassung der Verordnung nachgekommen: Nun gilt die automatische Quarantäne auch für alle, die ein positives Schnelltest-Ergebnis erhalten.
„Wir freuen uns über einen erheblichen Gewinn für den Infektionsschutz und bitten gleichzeitig alle Betroffenen, sich konsequent an diese Vorgabe zu halten und die Quarantäne ernst zu nehmen“, so Kühn. Quelle: Stadt Wuppertal