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Thema: "Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026" [ Seite 1 ]
27.02.2026, 17:09
Der Wuppertaler Sportverein e.V. hat die Einladung zur Jahreshauptversammlung am 26. März 2026 veröffentlicht: „Liebes Mitglied,

hiermit laden wir dich herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung gem. §12.1 der Satzung ein.

Termin: Donnerstag, 26. März 2026
Beginn: 19:00 Uhr – Einlass 18:00 Uhr
Ort: Barmer Bahnhof, Hans-Dietrich-Genscher-Platz 2, 42283 Wuppertal

Bitte beachte, dass du nur stimmberechtigt bist, wenn der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde. Wir werden dies bei der Versammlung prüfen. Bei Rückfragen kannst du dich vorab gerne per Mail (mitglieder@wuppertalersv.com) bei uns melden. Hier noch einmal unsere Kontoverbindung, um noch ausstehende Mitgliedsbeiträge zu begleichen:

National-Bank AG, Kontoinhaber: Wuppertaler Sportverein e.V., IBAN: DE02 3602 0030 0009 6831, BIC: NBAGDE3EXXX

Für weitere Anträge zur Tagesordnung gelten nach § 12 Abs. 8 folgende Regelungen:
a. Satzungsänderungen und Anträge nach § 27 sind dem Vorstand spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung einzureichen und den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu machen.
b. Alle weiteren Anträge müssen dem Vorstand mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich zugehen und können in dringenden Fällen, wenn der Antragssteller von mindestens ¾ den anwesenden Mitgliedern unterstützt wird, auf der Mitgliederversammlung zugelassen werden. Die Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung auf der Internetseite des Vereins im Rahmen der aktuellen Mitteilungen veröffentlicht werden.

Die Kandidatur für den Verwaltungsrat muss bis zum 20.03.2026 beim Vorstand des WSV gem. dem beiliegenden Formular eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, die am Versammlungstag
• das 14. Lebensjahr vollendet haben
• sowie vom Vorstand geladene Gäste

Zwecks Legimitation ist unbedingt der Mitglieds- und ein Lichtbildausweis mitzuführen!

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, welche
• eine mindestens sechsmonatige Vereinszugehörigkeit besitzen (wobei der Tag der schriftlichen Anmeldung
maßgeblich ist) &
• der Beitragspflicht in vollem Umfang nachgekommen sind &
• das 18. Lebensjahr vollendet haben

Berichte der Abteilungen und das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung liegen auf der diesjährigen Versammlung zur Einsicht und (begrenzten) Mitnahme aus.

Während der Versammlung können Speisen und Getränke käuflich erworben werden. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet.

Wir freuen uns auf eine gesellige Mitgliederversammlung mit zahlreichen Teilnehmenden!

Mit rot-blauen Grüßen,

Dr. Jochen Leonhardt, Vorstand
Ludger Kineke, Vorstand
Wuppertaler Sportverein e.V.“

Einladung als PDF-Datei:

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