Gut und gerne: Vielleicht mag es berechtigt sein durch den Salto Einwurf eine Spielansetzung neu zu beantragen. Aber dann sind 2 Union Spieler nicht spielberechtigt gewesen? Wie peinlich und lächerlich ist denn bitte jetzt der Einspruch der Solinger?
Gut und gerne: Vielleicht mag es berechtigt sein durch den Salto Einwurf eine Spielansetzung neu zu beantragen. Aber dann sind 2 Union Spieler nicht spielberechtigt gewesen? Wie peinlich und lächerlich ist denn bitte jetzt der Einspruch der Solinger?
Wie einige Beiträge vorher schon erklärt wurde, hat das eine nix mit dem anderen zu tun. Es wäre dann Sache des WSV Protest gegen das Spiel einzulegen. Sollten der WSV das nicht machen, verstehe ich die Welt nicht mehr!
Wenn ich eine Bank überfalle und auf dem Weg aus der Bank raus stellt mir der Filialleiter ein Bein und ich falle der Länge nach hin und und ziehe mir dadurch einen Nasenbeinbruch zu - darf ich dann das Geld behalten und gleichzeitig den Filialleiter wegen Körperverletzung verklagen und bekomme dann vor Gericht Recht?
Wieder ein Verbandsurteil gegen den WSV. Kann ir einer auf die Sprünge helfen wann einmal für den WSV geurteilt wurde....... Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern.
Ich finde es total egal, ob es ein Zusammenhang mit den Spielberechtigungen gibt oder nicht. Es war eine Tatsachenentscheidung vom Schiedsrichter. Wie kann man nun so ein Spiel wiederholen lassen. Das öffnet doch nun Tür und Tor und es werden demnächst nochmehr solche Einsprüche gegen Spiele eingehen, wenn ein angebliches Abseitstor nicht gegeben wird und sich dann nach Spielschluss herausstellt, dass es wirklich kein Abseits war.
So etwas ist doch dann auch negativ beim Spielverlauf.
Ich kann diese Entscheidung nicht verstehen, beim besten Willen nicht. Hauptsache man kann wieder gegen den WSV entscheiden.
Also ich hab beim letzten Mal schon gedacht, daß die ein Wiederholungsspiel ansetzen werden, weil das eine spielentscheidende Szene gewesen sein soll.
Allerdings denke ich in Bezug auf die nicht berechtigten Spieler, daß die ganz klar die Punkte abgezogen werden müssen. Das gibt es genug Beispiele in denen so verfahren wurde. Aber vermutlich ist bereits die Frist abgelaufen, innerhalb der sich der Verein über die Spieler beschweren mußte. Eine Farce ist das.
Regionalligist Bonner SC hat auf seinen schlechten Saisonstart reagiert und mit sofortiger Wirkung den ehemaligen Wuppertaler Jan Hammes unter Vertrag genommen.
was ist das denn für eine kurzsichtige entscheidung!! da wird der fv niederrhein aber demnächst viel zu tun bekommen. normal müsste jetzt jeder vereien nach punktverlust einspruch einlegen. vermute mal für einen einspruch des wsv ist es wahrscheinlich zu spät ich glaube das muss innerhalb von 2 bis 5 tagen gemacht werden. und warum hätte der wsv auch einspruch einlegen sollen, er ging ja als sieger vom platz. aber da muss ja noch ein urteil kommen bezüglich der spieler. bin mal gespannt was die da entscheiden, den die standen ja bei dem spiel auch auf dem platz. hoffe die werden jetzt richtig abgeschossen.
Wenn ich eine Bank überfalle und auf dem Weg aus der Bank raus stellt mir der Filialleiter ein Bein und ich falle der Länge nach hin und und ziehe mir dadurch einen Nasenbeinbruch zu - darf ich dann das Geld behalten und gleichzeitig den Filialleiter wegen Körperverletzung verklagen und bekomme dann vor Gericht Recht?
Darf ich dann noch eine weitere Bank überfallen?
Wenn der Richter dein Bruder ist
Und die Rechtanwältin des Gegners dessen Schwiegermutter
Regionalligist Bonner SC hat auf seinen schlechten Saisonstart reagiert und mit sofortiger Wirkung den ehemaligen Wuppertaler Jan Hammes unter Vertrag genommen.
... vermute mal für einen einspruch des wsv ist es wahrscheinlich zu spät ich glaube das muss innerhalb von 2 bis 5 tagen gemacht werden. ...
§ 12b Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 12 und § 12a der DFB-Spielordnung 1. Verstöße gegen § 12 Nr. 2. sowie § 12 a) Nrn. 4.1 und 5. der DFB-Spielordnung sind von den zuständigen Rechtsorganen des DFB und der Mitgliedsverbände des DFB als unsportliches Verhalten zu verfolgen und angemessen zu ahnden. Den Mitgliedsverbänden ist es unbenommen, nur eine Rechtsinstanz zur Behandlung der Verstöße zu bestimmen.
2. Als spieltechnische Rechtsfolge ist in der Regel festzulegen: Falls das Spiel gewonnen wurde oder unentschieden endete, wird es mit 0 Punkten und 0:2 Toren gegen den Verein, der den Verstoß begangen hat, gewertet. Ist das tatsächliche Spielergebnis für ihn ungünstiger, verbleibt es bei diesem. Für den gegnerischen Verein bleibt mit Ausnahme der Spiele um den Vereinspokal des DFB auf DFB-Ebene die Spielwertung unberührt.
3. Als Strafen sind im Falle des Verschuldens insbesondere zusätzlich zulässig: a) Geldstrafe bis zu € 10.000,00 b) Punktabzug.
4. Die Überprüfung der Verstöße erfolgt von Amts wegen aufgrund der Durchsicht der Spielberichte durch die spielleitende Stelle oder auf Anzeige eines betroffenen Vereins oder auf Protest oder Einspruch des Spielgegners.
5. Eine Spielwertung als spieltechnische Rechtsfolge oder ein Punktabzug ist ausgeschlossen, wenn die Verfahrenseinleitung gemäß Nr. 4. beim zuständigen Rechtsorgan nicht binnen zwei Wochen nach dem jeweiligen Spieltag erfolgt ist.
6. Das jeweils zuständige letztinstanzliche Rechtsorgan des Mitgliedsverbandes ist verpflichtet, seine Entscheidung in jedem Fall gemäß § 43 Nr. 1. b) der DFB-Satzung durch das DFB-Bundesgericht für nachprüfbar zu erklären.
Warum legt der WSV dann nicht auch Protest? Beim Spiel gegen Sandhausen hätte Eberlein rot sehen müssen, sah aber nur gelb. Kann auch Spielentscheidend sein.